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Allgemeine GeschÀftsbedingungen & Gefahrenklassen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingungen gelten für sĂ€mtliche Lieferungen und VerkĂ€ufe inkl. TermingeschĂ€fte der Lieferantin und sind Bestandteil des Einzelvertrages.

1.2 Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

2. Vertragsschluss

2.1 Die mündliche oder schriftliche Bestellung des Kunden gilt als Antrag zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt mit der AuftragsbestĂ€tigung (schriftlich o. mündlich) der Lieferantin zustande. Weicht die AuftragsbestĂ€tigung der Lieferantin von der mündlichen oder schriftlichen Bestellung des Kunden ab, gilt diese als vom Kunden genehmigt, sofern dieser die AuftragsbestĂ€tigung nicht innert 5 Tagen (Datum Poststempel) nach Erhalt schriftlich beanstandet.

2.2 Erweist sich ein Kaufinteressent als zahlungsunfĂ€hig, kann die Lieferantin auch nach erfolgter AuftragsbestĂ€tigung vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls ist die Lieferantin nicht zur Lieferung verpflichtet und der Kunde hat keine Ansprüche auf Schadenersatz. Die Lieferantin ist ausdrücklich berechtigt, Erkundigungen bezüglich der BonitĂ€t von Kunden einzuholen. Die Lieferantin behĂ€lt sich vor, bei Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsbedingungen, nur per Vorauszahlung zu liefern oder andere Sicherheiten zu verlangen.

3. Preise

3.1 Die vereinbarten Preise gelten ausschliesslich für die konkret spezifizierten Warenlieferungen. Leistungen, die in der AuftragsbestĂ€tigung nicht genannt sind, werden gesondert berechnet. 

3.2 AllfĂ€llige Erhöhungen von Frachtkosten, Zöllen, direkten oder indirekten Steuern, Abgaben und Gebühren sowie aus behördlichen Massnahmen resultierende Verteuerungen zwischen dem Datum der AuftragsbestĂ€tigung und der Lieferung werden dem Kunden zusĂ€tzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.

3.3 TermingeschĂ€fte stellen für den Kunden ein erhöhtes Risiko dar. Gewinnchancen und Verlustrisiko aus VerĂ€nderungen des Warenpreises zwischen dem Tag des Abschlusses des Terminkontraktes und der Auslieferung der Ware liegen allein beim Kunden. Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche aus Verlusten, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Zahlungskonditionen

Zahlungen des Kunden haben innerhalb von 10 Tagen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, nach Rechnungsdatum rein netto, ohne jeglichen Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung, zu erfolgen.

5. Zahlungsverzug

5.1 Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist können ohne weitere Mahnung Verzugszinse in der Höhe von 5% berechnet werden. Wird dennoch gemahnt, kann die Lieferantin dem Kunden eine Mahngebühr von CHF 20.-- belasten. Nach Nichtbezahlung trotz Mahnung werden neben einem allfĂ€lligen Verzugsschaden auch sĂ€mtliche Forderungen der Lieferantin aus andern Lieferungen zur Zahlung fĂ€llig. Bestehende Bestellungen hat die Lieferantin nicht zu erfüllen, solange sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, in ein PfĂ€ndungs- oder Konkursverfahren verwickelt ist oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eingetreten ist.

5.2 Bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung der gelieferten Ware kann die Lieferantin vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückfordern (Art. 214 Abs. 3 OR). Diesfalls ist der Kunde verpflichtet, bereits gelieferte Ware in gleicher QuantitĂ€t und QualitĂ€t unverzüglich auf eigene Kosten der Lieferantin zurückzuerstatten, Verzugszinse gemĂ€ss vorstehendem Absatz zu bezahlen und der Lieferantin den gesamten aus dem Zahlungsverzug und dem Vertragsrücktritt entstehenden Schaden zu ersetzen.

6. Lieferung

6.1 Lieferfrist 

Die Lieferung erfolgt wĂ€hrend der vertraglich vereinbarten Auslieferungsperiode nach Wahl der Lieferantin. Ein vereinbarter Liefertermin kann je nach Transport- und NachschubverhĂ€ltnissen Schwankungen unterliegen. Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche aus verspĂ€teter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

6.2 Menge

Messungen erfolgen nach gesetzlichen Vorgaben. Bei Unter- oder Überschreitung der vereinbarten Menge um nicht mehr als 10% stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Restlieferung oder Rücknahme zu. Sollte die effektiv ausgelieferte Menge pro Lieferung und Abladeort aus Verschulden des Kunden um mehr als 10% unter der Bestellmenge liegen, so ist die Lieferantin berechtigt, den Preis der betreffenden Mengenkategorie anzuwenden. 

Liegt die Liefermenge aus Verschulden der Lieferantin um mehr als 10% oder mindestens 1000 Liter unter der Bestellmenge pro Ablad, so kann der Kunde innerhalb von 5 Tagen Nachlieferung ohne zusĂ€tzliche Kosten verlangen. 

Bei Liefermengen, die die Bestellmenge in Vereinbarung mit dem Kunden überschreiten, insbesondere beim Auffüllkauf, ist die Lieferantin berechtigt, die gesamte Mehrmenge zum Tagespreis in Rechnung zu stellen.

Unter der Voraussetzung, dass dem Kunden dadurch keine Nachteile entstehen, ist die Lieferantin berechtigt, beginnend ab der vereinbarten Auslieferungsperiode die Ware in mehreren Teilmengen zu liefern.

6.3 Ablad

Wird in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes genannt, versteht sich die bestellte Menge für den Ablad in einen einzigen BehĂ€lter. Sollte sich nachtrĂ€glich herausstellen, dass die bestellte Menge in verschiedene BehĂ€lter verteilt werden muss, behĂ€lt sich die Lieferantin vor, die Einheitspreise entsprechend den einzelnen Ablademengen pro BehĂ€lter nach Massgabe ihrer üblichen Mengenabstufungen zu berechnen. Erschwerte Lieferungen, die einen hohen Zeitaufwand verursachen, zusĂ€tzliches Personal benötigen oder eine besondere Art der Zuleitung erfordern, werden nur gegen Verrechnung der Mehrkosten ausgeführt.

7. Verpflichtungen des Kunden bei Lieferungen

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die freie Zufahrt/Zugang zur Abladestelle/Tank sicherzustellen. Mit der Bestellung bestÀtigt der Kunde, dass die Tankanlage den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere GewÀsserschutzvorschriften, entspricht.

7.2 Sollte der Ablad aufgrund nicht erfüllter gesetzlicher Vorschriften oder aus anderen, vom Kunden verursachten Gründen nicht möglich oder erschwert sein, hat der Kunde für die der Lieferantin entstehenden Kosten aufzukommen.

7.3 Die Lieferantin haftet nicht für SchĂ€den, die infolge mangelhaften Zustands der Tankanlage entstehen oder auf nicht gesetzeskonforme Tankanlagen zurückzuführen sind.

7.4 Sofern keine andere Lieferbedingung vereinbart wurde, wird die Ware verzollt zum benannten Bestimmungsort geliefert (DDP, delivered, duty paid). Bei Lieferungen in Umschließungen des KĂ€ufers sind wir nicht verpflichtet, diese auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsvermögen zu prüfen. Leihgebinde hat der KĂ€ufer unverzüglich zu leeren und uns sofort, für uns fracht- und spesenfrei zurückzusenden. Bei nicht restloser Entleerung vergüten wir den verbliebenen Rest nicht. Die Gefahr für Verlust und BeschĂ€digung der Umschließungen vor Rückgabe trĂ€gt der KĂ€ufer. Die rüglose Annahme der Ware bei Abholung oder Anlieferung schließt alle Ansprüche, die auf Grund schadhafter Umschließungen entstehen können, aus.

8. Liefer- und Annahmeverzug

8.1 Ist die Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferperiode nicht erfolgt, kann der Kunde erst nach Ablauf einer der Lieferantin mit eingeschriebenem Brief zu setzenden Nachfrist von mindestens 5 Werktagen vom betreffenden Teil des Vertrages zurücktreten. Akzeptiert der Kunde einen vorgeschlagenen Liefertermin der Lieferantin innerhalb der vereinbarten Lieferperiode nicht, kann der Kunde nicht zurücktreten.

8.2 Der Kunde gerĂ€t durch Nichtabnahme der bestellten Lieferung in Annahmeverzug. Diesfalls kann die Lieferantin die bestellte Menge nach Ablauf von 5 Werktagen entweder bei sich einlagern und in Rechnung stellen, nachliefern oder annullieren. Die Lagergebühren, Administrations- und Zinskosten betragen pro 100 Liter und angefangenem Monat CHF 0.50 und werden dem Kunden zusĂ€tzlich zum Verkaufspreis belastet.

9. Eigentumsvorbehalt 

SĂ€mtliche von der Lieferantin gelieferten individualisierbaren Produkte bleiben bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung deren Eigentum. Die Lieferantin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach schweizerischem Recht im Register am Sitz/Wohnort des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, freien Zugang zur Ware zu gewĂ€hren und verzichtet ausdrücklich auf jede Art von Widerspruch. Alle mit der Rücknahme der Ware verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

10. Höhere Gewalt

10.1 Können durch Einwirkungen höherer Gewalt, namentlich Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Stromausfall, Epidemien oder QuarantĂ€ne, Streik oder Aussperrungen, Massnahmen der Regierung, Versorgungsschwierigkeiten, Kontingentierungen, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Lieferbehinderung, jede Art von Betriebsstörung, die Zerstörung und BeschĂ€digung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien oder der Ware selbst oder Ă€hnliche UmstĂ€nde, vertragliche Verpflichtungen der Lieferantin nicht oder nicht vertragsgemĂ€ss erfüllt werden, so wird die Lieferantin im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtungen befreit, ohne zu Schadenersatz oder zur Nachlieferung verpflichtet zu sein.

10.2 Sollten Lieferbehinderungen nur Teillieferungen gestatten, behÀlt sich die Lieferantin das Recht vor, die einzelnen Zuteilungen an ihre Abnehmer anteilmÀssig oder nach behördlichen Vorschriften vorzunehmen.

10.3 Ein Fall Höherer Gewalt bei Unterbeauftragten und Vertragspartnern gilt als Fall Höherer Gewalt der Lieferantin.

11. GewÀhrleistung und Reklamationen

11.1 Die Lieferantin verpflichtet sich, die Ware in vereinbarter Spezifikation und QualitĂ€t zu liefern. Handelsübliche Abweichungen bezüglich Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von GewĂ€hrleistungsansprüchen.

11.2 Der Kunde soll MĂ€ngel der Ware sofort nach erfolgter Lieferung, spĂ€testens jedoch innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich der Lieferantin anzeigen. VersĂ€umt der Kunde diese Rügefrist, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Ansprüchen als verwirkt.

12. Haftung

12.1 Die Lieferantin ersetzt dem Kunden, unter Ausschluss von indirekten SchÀden und FolgeschÀden, wie entgangenem Gewinn, Schaden, der dem Kunden aufgrund einer Lieferung entsteht, bis zu maximal CHF 50'000.- pro Schadenfall. Die Lieferantin haftet nicht, wenn sie nachweist, dass ihr (einschliesslich deren Organe, Angestellten, Lieferanten, Unterbeauftragten, Vertragspartnern etc.) kein Verschulden zur Last fÀllt.

12.2 Im Übrigen werden jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Lieferantin (einschliesslich deren Organe, Angestellten, Lieferanten, Unterbeauftragten, Vertragspartnern etc.) wegbedungen.

13. Zweckbestimmung der Mineralölprodukte 

Der Kunde ist gegenüber der Zollverwaltung sowie gegenüber der Lieferantin verantwortlich, dass die gekaufte Ware nur gemĂ€ss den zollamtlichen Zweckbestimmungen verwendet wird. Heizöl wird zu einem begünstigten Satz besteuert und darf daher nur zu Feuerungszwecken verwendet werden. Widerhandlungen und zweckentfremdete Nutzung werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet.

14. Abweichungen von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

Abweichungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über VertrĂ€ge über den internationalen Warenkauf.

15.2 Gerichtsstand für die Lieferantin und den Kunden ist der Sitz der Lieferantin. Es steht der Lieferantin jedoch das Recht zu, das am Sitz des Kunden zustĂ€ndige Gericht anzurufen.

Mai 2023

Allgemeine GeschÀftsbedingungen AVIA Kundenkarte

Diese allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen ("AGB") gelten fĂŒr die AVIA Kundenkarte und regeln das RechtsverhĂ€ltnis zwischen der kartenausgebenden Firma und dem Karteninhaber. Die kartenausgebende Firma: Fritz Meyer AG, Sevogelstrasse 26, Postfach, 4002 Basel, Tel. +41 61 317 86 86, info@fmag.ch

Download - Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen AVIA Kundenkarte 

Gefahrenklassen

BF 95:
Gefahrenklasse (SDR): 3,3b
Gefahren-Nr: 33
Stoff-Nr: 1203
Gefahren-Etikett: 3

BF 98:
Gefahrenklasse (SDR): 3,3b
Gefahren-Nr: 33
Stoff-Nr: 1203
Gefahren-Etikett: 3

Dieselöl:
Gefahrenklasse (SDR): 3,32c
Gefahren-Nr: 30
Stoff-Nr: 1202
Gefahren-Etikett: -

Heizöl:
Gefahrenklasse (SDR): 3,32c
Gefahren-Nr: 30
Stoff-Nr: 1202
Gefahren-Etikett: -

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