Allgemeine GeschÀftsbedingungen & Gefahrenklassen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingungen gelten fuÌr sĂ€mtliche Lieferungen und VerkĂ€ufe inkl. TermingeschĂ€fte der Lieferantin und sind Bestandteil des Einzelvertrages.
1.2 Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdruÌcklich schriftlich vereinbart worden ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Die muÌndliche oder schriftliche Bestellung des Kunden gilt als Antrag zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt mit der AuftragsbestĂ€tigung (schriftlich o. muÌndlich) der Lieferantin zustande. Weicht die AuftragsbestĂ€tigung der Lieferantin von der muÌndlichen oder schriftlichen Bestellung des Kunden ab, gilt diese als vom Kunden genehmigt, sofern dieser die AuftragsbestĂ€tigung nicht innert 5 Tagen (Datum Poststempel) nach Erhalt schriftlich beanstandet.
2.2 Erweist sich ein Kaufinteressent als zahlungsunfĂ€hig, kann die Lieferantin auch nach erfolgter AuftragsbestĂ€tigung vom Vertrag zuruÌcktreten. Diesfalls ist die Lieferantin nicht zur Lieferung verpflichtet und der Kunde hat keine AnspruÌche auf Schadenersatz. Die Lieferantin ist ausdruÌcklich berechtigt, Erkundigungen bezuÌglich der BonitĂ€t von Kunden einzuholen. Die Lieferantin behĂ€lt sich vor, bei Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsbedingungen, nur per Vorauszahlung zu liefern oder andere Sicherheiten zu verlangen.
3. Preise
3.1 Die vereinbarten Preise gelten ausschliesslich fuÌr die konkret spezifizierten Warenlieferungen. Leistungen, die in der AuftragsbestĂ€tigung nicht genannt sind, werden gesondert berechnet.
3.2 AllfĂ€llige Erhöhungen von Frachtkosten, Zöllen, direkten oder indirekten Steuern, Abgaben und GebuÌhren sowie aus behördlichen Massnahmen resultierende Verteuerungen zwischen dem Datum der AuftragsbestĂ€tigung und der Lieferung werden dem Kunden zusĂ€tzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
3.3 TermingeschĂ€fte stellen fuÌr den Kunden ein erhöhtes Risiko dar. Gewinnchancen und Verlustrisiko aus VerĂ€nderungen des Warenpreises zwischen dem Tag des Abschlusses des Terminkontraktes und der Auslieferung der Ware liegen allein beim Kunden. Schadenersatzforderungen oder sonstige AnspruÌche aus Verlusten, sind ausdruÌcklich ausgeschlossen.
4. Zahlungskonditionen
Zahlungen des Kunden haben innerhalb von 10 Tagen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, nach Rechnungsdatum rein netto, ohne jeglichen Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung, zu erfolgen.
5. Zahlungsverzug
5.1 Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist können ohne weitere Mahnung Verzugszinse in der Höhe von 5% berechnet werden. Wird dennoch gemahnt, kann die Lieferantin dem Kunden eine MahngebuÌhr von CHF 20.-- belasten. Nach Nichtbezahlung trotz Mahnung werden neben einem allfĂ€lligen Verzugsschaden auch sĂ€mtliche Forderungen der Lieferantin aus andern Lieferungen zur Zahlung fĂ€llig. Bestehende Bestellungen hat die Lieferantin nicht zu erfuÌllen, solange sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, in ein PfĂ€ndungs- oder Konkursverfahren verwickelt ist oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eingetreten ist.
5.2 Bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung der gelieferten Ware kann die Lieferantin vom Vertrag zuruÌcktreten und die Ware zuruÌckfordern (Art. 214 Abs. 3 OR). Diesfalls ist der Kunde verpflichtet, bereits gelieferte Ware in gleicher QuantitĂ€t und QualitĂ€t unverzuÌglich auf eigene Kosten der Lieferantin zuruÌckzuerstatten, Verzugszinse gemĂ€ss vorstehendem Absatz zu bezahlen und der Lieferantin den gesamten aus dem Zahlungsverzug und dem VertragsruÌcktritt entstehenden Schaden zu ersetzen.
6. Lieferung
6.1 Lieferfrist
Die Lieferung erfolgt wĂ€hrend der vertraglich vereinbarten Auslieferungsperiode nach Wahl der Lieferantin. Ein vereinbarter Liefertermin kann je nach Transport- und NachschubverhĂ€ltnissen Schwankungen unterliegen. Schadenersatzforderungen oder sonstige AnspruÌche aus verspĂ€teter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
6.2 Menge
Messungen erfolgen nach gesetzlichen Vorgaben. Bei Unter- oder Ăberschreitung der vereinbarten Menge um nicht mehr als 10% stehen dem Kunden keine AnspruÌche auf Restlieferung oder RuÌcknahme zu. Sollte die effektiv ausgelieferte Menge pro Lieferung und Abladeort aus Verschulden des Kunden um mehr als 10% unter der Bestellmenge liegen, so ist die Lieferantin berechtigt, den Preis der betreffenden Mengenkategorie anzuwenden.
Liegt die Liefermenge aus Verschulden der Lieferantin um mehr als 10% oder mindestens 1000 Liter unter der Bestellmenge pro Ablad, so kann der Kunde innerhalb von 5 Tagen Nachlieferung ohne zusÀtzliche Kosten verlangen.
Bei Liefermengen, die die Bestellmenge in Vereinbarung mit dem Kunden uÌberschreiten, insbesondere beim AuffuÌllkauf, ist die Lieferantin berechtigt, die gesamte Mehrmenge zum Tagespreis in Rechnung zu stellen.
Unter der Voraussetzung, dass dem Kunden dadurch keine Nachteile entstehen, ist die Lieferantin berechtigt, beginnend ab der vereinbarten Auslieferungsperiode die Ware in mehreren Teilmengen zu liefern.
6.3 Ablad
Wird in der Bestellung nicht ausdruÌcklich etwas anderes genannt, versteht sich die bestellte Menge fuÌr den Ablad in einen einzigen BehĂ€lter. Sollte sich nachtrĂ€glich herausstellen, dass die bestellte Menge in verschiedene BehĂ€lter verteilt werden muss, behĂ€lt sich die Lieferantin vor, die Einheitspreise entsprechend den einzelnen Ablademengen pro BehĂ€lter nach Massgabe ihrer uÌblichen Mengenabstufungen zu berechnen. Erschwerte Lieferungen, die einen hohen Zeitaufwand verursachen, zusĂ€tzliches Personal benötigen oder eine besondere Art der Zuleitung erfordern, werden nur gegen Verrechnung der Mehrkosten ausgefuÌhrt.
7. Verpflichtungen des Kunden bei Lieferungen
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die freie Zufahrt/Zugang zur Abladestelle/Tank sicherzustellen. Mit der Bestellung bestÀtigt der Kunde, dass die Tankanlage den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere GewÀsserschutzvorschriften, entspricht.
7.2 Sollte der Ablad aufgrund nicht erfuÌllter gesetzlicher Vorschriften oder aus anderen, vom Kunden verursachten GruÌnden nicht möglich oder erschwert sein, hat der Kunde fuÌr die der Lieferantin entstehenden Kosten aufzukommen.
7.3 Die Lieferantin haftet nicht fuÌr SchĂ€den, die infolge mangelhaften Zustands der Tankanlage entstehen oder auf nicht gesetzeskonforme Tankanlagen zuruÌckzufuÌhren sind.
7.4 Sofern keine andere Lieferbedingung vereinbart wurde, wird die Ware verzollt zum benannten Bestimmungsort geliefert (DDP, delivered, duty paid). Bei Lieferungen in UmschlieĂungen des KĂ€ufers sind wir nicht verpflichtet, diese auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsvermögen zu pruÌfen. Leihgebinde hat der KĂ€ufer unverzuÌglich zu leeren und uns sofort, fuÌr uns fracht- und spesenfrei zuruÌckzusenden. Bei nicht restloser Entleerung verguÌten wir den verbliebenen Rest nicht. Die Gefahr fuÌr Verlust und BeschĂ€digung der UmschlieĂungen vor RuÌckgabe trĂ€gt der KĂ€ufer. Die ruÌglose Annahme der Ware bei Abholung oder Anlieferung schlieĂt alle AnspruÌche, die auf Grund schadhafter UmschlieĂungen entstehen können, aus.
8. Liefer- und Annahmeverzug
8.1 Ist die Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferperiode nicht erfolgt, kann der Kunde erst nach Ablauf einer der Lieferantin mit eingeschriebenem Brief zu setzenden Nachfrist von mindestens 5 Werktagen vom betreffenden Teil des Vertrages zuruÌcktreten. Akzeptiert der Kunde einen vorgeschlagenen Liefertermin der Lieferantin innerhalb der vereinbarten Lieferperiode nicht, kann der Kunde nicht zuruÌcktreten.
8.2 Der Kunde gerĂ€t durch Nichtabnahme der bestellten Lieferung in Annahmeverzug. Diesfalls kann die Lieferantin die bestellte Menge nach Ablauf von 5 Werktagen entweder bei sich einlagern und in Rechnung stellen, nachliefern oder annullieren. Die LagergebuÌhren, Administrations- und Zinskosten betragen pro 100 Liter und angefangenem Monat CHF 0.50 und werden dem Kunden zusĂ€tzlich zum Verkaufspreis belastet.
9. Eigentumsvorbehalt
SĂ€mtliche von der Lieferantin gelieferten individualisierbaren Produkte bleiben bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung deren Eigentum. Die Lieferantin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach schweizerischem Recht im Register am Sitz/Wohnort des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, freien Zugang zur Ware zu gewĂ€hren und verzichtet ausdruÌcklich auf jede Art von Widerspruch. Alle mit der RuÌcknahme der Ware verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Höhere Gewalt
10.1 Können durch Einwirkungen höherer Gewalt, namentlich Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Stromausfall, Epidemien oder QuarantĂ€ne, Streik oder Aussperrungen, Massnahmen der Regierung, Versorgungsschwierigkeiten, Kontingentierungen, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Lieferbehinderung, jede Art von Betriebsstörung, die Zerstörung und BeschĂ€digung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien oder der Ware selbst oder Ă€hnliche UmstĂ€nde, vertragliche Verpflichtungen der Lieferantin nicht oder nicht vertragsgemĂ€ss erfuÌllt werden, so wird die Lieferantin im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtungen befreit, ohne zu Schadenersatz oder zur Nachlieferung verpflichtet zu sein.
10.2 Sollten Lieferbehinderungen nur Teillieferungen gestatten, behÀlt sich die Lieferantin das Recht vor, die einzelnen Zuteilungen an ihre Abnehmer anteilmÀssig oder nach behördlichen Vorschriften vorzunehmen.
10.3 Ein Fall Höherer Gewalt bei Unterbeauftragten und Vertragspartnern gilt als Fall Höherer Gewalt der Lieferantin.
11. GewÀhrleistung und Reklamationen
11.1 Die Lieferantin verpflichtet sich, die Ware in vereinbarter Spezifikation und QualitĂ€t zu liefern. HandelsuÌbliche Abweichungen bezuÌglich Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von GewĂ€hrleistungsanspruÌchen.
11.2 Der Kunde soll MĂ€ngel der Ware sofort nach erfolgter Lieferung, spĂ€testens jedoch innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich der Lieferantin anzeigen. VersĂ€umt der Kunde diese RuÌgefrist, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt und die Geltendmachung von AnspruÌchen als verwirkt.
12. Haftung
12.1 Die Lieferantin ersetzt dem Kunden, unter Ausschluss von indirekten SchÀden und FolgeschÀden, wie entgangenem Gewinn, Schaden, der dem Kunden aufgrund einer Lieferung entsteht, bis zu maximal CHF 50'000.- pro Schadenfall. Die Lieferantin haftet nicht, wenn sie nachweist, dass ihr (einschliesslich deren Organe, Angestellten, Lieferanten, Unterbeauftragten, Vertragspartnern etc.) kein Verschulden zur Last fÀllt.
12.2 Im Ăbrigen werden jegliche SchadenersatzanspruÌche gegen die Lieferantin (einschliesslich deren Organe, Angestellten, Lieferanten, Unterbeauftragten, Vertragspartnern etc.) wegbedungen.
13. Zweckbestimmung der Mineralölprodukte
Der Kunde ist gegenuÌber der Zollverwaltung sowie gegenuÌber der Lieferantin verantwortlich, dass die gekaufte Ware nur gemĂ€ss den zollamtlichen Zweckbestimmungen verwendet wird. Heizöl wird zu einem beguÌnstigten Satz besteuert und darf daher nur zu Feuerungszwecken verwendet werden. Widerhandlungen und zweckentfremdete Nutzung werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet.
14. Abweichungen von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
Abweichungen dieser AGB beduÌrfen der Schriftform.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Ăbereinkommens der Vereinten Nationen uÌber VertrĂ€ge uÌber den internationalen Warenkauf.
15.2 Gerichtsstand fuÌr die Lieferantin und den Kunden ist der Sitz der Lieferantin. Es steht der Lieferantin jedoch das Recht zu, das am Sitz des Kunden zustĂ€ndige Gericht anzurufen.
Mai 2023
Allgemeine GeschÀftsbedingungen AVIA Kundenkarte
Diese allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen ("AGB") gelten fĂŒr die AVIA Kundenkarte und regeln das RechtsverhĂ€ltnis zwischen der kartenausgebenden Firma und dem Karteninhaber. Die kartenausgebende Firma: Fritz Meyer AG, Sevogelstrasse 26, Postfach, 4002 Basel, Tel. +41 61 317 86 86, info@fmag.ch
Download - Allgemeine GeschÀftsbedingungen AVIA Kundenkarte
Gefahrenklassen
BF 95:
Gefahrenklasse (SDR): 3,3b
Gefahren-Nr: 33
Stoff-Nr: 1203
Gefahren-Etikett: 3
BF 98:
Gefahrenklasse (SDR): 3,3b
Gefahren-Nr: 33
Stoff-Nr: 1203
Gefahren-Etikett: 3
Dieselöl:
Gefahrenklasse (SDR): 3,32c
Gefahren-Nr: 30
Stoff-Nr: 1202
Gefahren-Etikett: -
Heizöl:
Gefahrenklasse (SDR): 3,32c
Gefahren-Nr: 30
Stoff-Nr: 1202
Gefahren-Etikett: -